Hinter einer Stiftung steckt ein einfacher Gedanke: Ein Stifter oder eine Stifterin möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein bzw. ihr Vermögen in eine Stiftung ein. Das eingesetzte Vermögen wird von der Stiftung sicher und ertragreich angelegt. Mit Hilfe der Erträge und weiteren Mitteln, wie z.B. Spenden, werden gemeinnützige Projekte verwirklicht. Diese Projekte unterstützen meist die Herzensanliegen der Stifter und Stifterinnen.
Die Mehrzahl der Stiftenden – fast 70 Prozent – handeln aus Verantwortungsbewusstsein heraus: Sie wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben. Zwei Drittel der Stiftenden sind Privatpersonen. Meist haben sie ein Anliegen, das unterstützt werden soll, eine konkrete Idee, einen gesellschaftlichen Zustand zu verbessern. Sie wollen über ihr eigenes Leben hinaus für die Gesellschaft wirken und die Dinge, die ihnen am Herzen liegen, positiv und nachhaltig unterstützen.
Eine Spende erreicht ohne Umwege die vom Stiftungsvorstand unterstützten Projekte und Vorhaben der Stiftung.
Stiften hingegen meint, dass das Geld in das Stiftungsvermögen eingeht und dort unangetastet bleibt. Trotzdem leistet es dort etwas Gutes, denn die resultierenden Erträge kommen – wie beim Spenden – den geförderten Projekten der Stiftung zu Gute.
Bei der Gründung einer Stiftung ist darauf zu achten, dass die eigene Versorgung gesichert ist.
Das Stiftungsvermögen muss so bemessen sein, dass die aus ihm erzielten Netto-Erträge die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gewährleisten. Die erforderliche Mindesthöhe des Stiftungsvermögens hängt also jeweils von dem mit der Stiftung verfolgten Zweck ab. D.h. die Zweck – Mittel – Relation muss stimmen.
Eine gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für das Stiftungsvermögen gibt es nicht. Wohl aber Empfehlungen von Experten. Bei einfachen Stiftungszwecken liegt die Untergrenze im Durchschnitt bei einem Betrag von 50.000 Euro. Bei anspruchsvollen oder breiter angelegten Stiftungszwecken ist jedoch ein wesentlich höheres Vermögen erforderlich. Experten sprechen hierbei von 100.000 Euro als Mindestvermögen bzw. sogar mehr, um eine selbstständige Stiftung ins Leben rufen zu können. Die Summe ist deshalb so hoch, damit die Verwaltungskosten gedeckt sind und die Zahlungen für dengewählten Zweck geleistet werden können.
Das Engagement eines Stifters, einer Stifterin wird gesellschaftlich hoch geschätzt. Als Stifter oder Stiferin genießt man deswegen zahlreiche steuerliche Vorteile.
- Schenkungssteuer: Die Stiftungsbeiträge sind von der Schenkungssteuer befreit.
- Erbschaftssteuer: Stiftungsbeiträge sind von der Erbschaftssteuer befreit (innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall)
- Einkommenssteuer: Zuwendungen der Stifter als natürliche Personen mindern das steuerpflichtige Einkommen dieser Personen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge hinaus in der Gesellschaft aktiv sein möchten, können Sie mit einer gemeinnützigen Unternehmensstiftung in die Zukunft investieren. Das lohnt sich für alle Beteiligten – Ihr Unternehmen, die Zivilgesellschaft und die Begünstigten des Stiftungszwecks.